Privates Baurecht

  • Gestaltung, rechtliche Prüfung und Verhandlung von Werkverträgen, Generalunternehmerverträgen etc.
  • Beratung und Vertretung bei der Entwicklung komplexer Immobilien
  • Begleitende Rechtsberatung von Investoren, Bauherren, Bauträgern im gesamten Bundesgebiet, insbesondere Gewerbebau, Altenpflege, Anlagenbau
  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Werklohnforderungen und  Mängelbeseitigungen
  • Rechnungsprüfung und Durchsetzung nebst Inkasso
  • Schulung von Bauleitern und anderen Baubeteiligten
Verwaltungsrecht
Öffentliches Baurecht

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